Finanzämter werden ab dem 1. April 2005 intensiver prüfen
Kein Aprilscherz: Steuerzahler müssen ab April damit rechnen, dass die Finanzämter ihre Angaben über Kapitalerträge viel genauer kontrollieren
Wie die Rheinische Post am 09.03.05 meldet, hat Finanzminister Hans Eichel von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt für ein dichteres Kontrollnetz gesorgt. Steuerflüchtlinge können noch bis zum 31.März ihre bisher verschwiegenen Einkünfte straflos nachmelden. Ab dem 1.April jedoch können die Finanzbehörden online die bei allen Banken gespeicherten Basisdaten einsehen. Ergibt sich dann der Verdacht einer Steuerstraftat, wenn z.B. der Betroffene in der Steuererklärung keine Zinserträge angibt und gleichzeitig eine hohe Zahl an Konten besitzt, kann die Offenlegung der Konten durch das Finanzamt verlangt werden.
Neben den Finanzbehörden können dann auch Sozial- und Arbeitsämter auf die Datenbestände zugreifen, um so evtl. vorhandenes Vermögen der Leistungsempfänger offenzulegen.
Gegen diese langsame Aufweichung des Bankgeheimnisses haben jedoch eine kleine Volksbank aus dem Münsterland und einer ihrer Kunden, ein Rechtsanwalt, Verfassungsbeschwerde eingelegt. Nach Meinung der Kläger sollte die Herausgabe der sensiblen Bankdaten nur bei Vorliegen einer schweren Straftat oder durch richterlichen Beschluss möglich sein.
Quelle: www.rp-online.de vom 09.03.2005 |