Steuer Tipp zur doppelten HaushaltsführungWer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung unterhalten muß, kann bestimmte Kosten jetzt auch noch rückwirkend geltend machen |
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In der Ausgabe vom 15.2.05 berichtet die Berliner Morgenpost, dass die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung dann angerechnet werden können, wenn eine Zweitwohnung aus beruflichen Gründen unterhalten werden muß. Gemäß einer Neuregelung gilt dies rückwirkend ab 1.1.2003 und sogar über einen Zeitraum von 2 Jahren hinaus. Die Kosten für Unterkunft, drei Monate lang Mehraufwendungen für Verpflegung und eine wöchentliche Heimfahrt können im Falle einer Anerkennung abgerechnet werden. |

