Steuer Tipp zur doppelten Haushaltsführung

Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung unterhalten muß, kann bestimmte Kosten jetzt auch noch rückwirkend geltend machen

 


In der Ausgabe vom 15.2.05 berichtet die Berliner Morgenpost, dass die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung dann angerechnet werden können, wenn eine Zweitwohnung aus beruflichen Gründen unterhalten werden muß.
Gemäß einer Neuregelung gilt dies rückwirkend ab 1.1.2003 und sogar über einen Zeitraum von 2 Jahren hinaus. Die Kosten für Unterkunft, drei Monate lang Mehraufwendungen für Verpflegung und eine wöchentliche Heimfahrt können im Falle einer Anerkennung abgerechnet werden.
( <<-- ein Kapitel zurück )
2005 News Neuigkeiten zu Krediten Darlehen Finanzierungen

Hier finden Sie immer das Neueste aus dem Kreditwesen
( <-- eine Seite zurück )
Mittelstand fordert einheitliche Steuersätze

Mittelstand zerbricht an Steuerbürokratie Geringes Eigenkapital ist das Kernproblem der Finanzierungskrise im Mittelstand
( Inhaltsverzeichnis )
2005 News Neuigkeiten zu Krediten Darlehen Finanzierungen

Hier finden Sie immer das Neueste aus dem Kreditwesen
( nächste Seite --> )
Kredit - ein teures Vergnügen

Günstige Konditionen gibt es häufig nur bei Abschluß im Internet Die Tricks der Banken kennen und Kreditangebote genau vergleichen
( nächstes Kapitel -->> )
Sonderkredite
 2005 
   Schwarzbuch Banken 
   BGH Urteil 
   Schufa 
   Bauzins Tief 
   Steuerbürokratie 
   Steuer Tipp 
   Teurer Kredit 
   KfW Studentenkredit 
   Gläserne Bankkunden 
   Autokauf mit Kredit 
   Schutz für Kreditkunden 
   Kredite von Microsoft 
   KfW Studienkredite 
   Studiengebühren
im Ausland 

   Günstige Ratenkredite 
   Mehrwertsteuer-Erhöhung 
   Förderung von Rußfiltern 
   Die Sparschwein AG 
   Geld sparen im Alltag 
   Kredit-Datenklau in USA 
 Sofort-Kredite Online 
 Schufafreie Kredite 
 Kreditkosten 
 Sonstige Kredite 
 Kreditform 
 2004  2005  Sonderkredite 
 Auto  Studium  Sparen 
 Politik  Firmen 
 Antrag 
 Impressum  AGB